Allgemeiner Hinweis:
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Wer trägt die Kosten?
© Katrin Seidel
Katrin Seidel
Jeder, der sich mit Naturheilverfahren beschäftigt, wird sich auch irgendwann die Frage gestellt haben,
was wird mich das kosten und wer erstattet mir etwas, wenn ich zum Heilpraktiker gehe.
Die Kosten der Heilpraktikerbehandlung sind im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker niedergelegt.
Eine Erstattung durch die Gesetzlichen Krankenkassen ist leider noch nicht vorgesehen.
Seit Oktober 2014 bietet die Württembergische Versicherung jedoch eine interessante
Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Mit dem Tarif “NaturMedPlus” steht
nun auch gesetzlich Versicherten die Möglichkeit offen, eine Behandlung durch einen Heilpraktiker im
Rahmen des Versicherungsumfangs erstattet zu bekommen.
Sind Sie aufgrund Ihres Berufes beihilfeberechtigt, erhalten Sie die Kosten entsprechend der für Sie
geltenden Beihilfevorschriften erstattet.
Sind Sie privat krankenversichert, richtet sich die Erstattung der Kosten nach dem abgeschlossenen
Versicherungsumfang. Ihr Versicherungsvertreter gibt Ihnen bestimmt gern Auskunft.